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   OVG Sachsen, 01.02.2012 - 4 A 866/10   

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OVG Sachsen, 01.02.2012 - 4 A 866/10 (https://dejure.org/2012,1228)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.02.2012 - 4 A 866/10 (https://dejure.org/2012,1228)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 4 A 866/10 (https://dejure.org/2012,1228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1, § 80 Abs. 4 S. 3; GKG § 66 Abs. 6, § 66 Abs. 7, § 66 Abs. 8
    Erinnerung, vorläufiger Rechtsschutz, Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 1 KO 145/23

    Gerichtskassenwesen in Sachsen-Anhalt: Sachliche Unzuständigkeit des als

    Die aufschiebende Wirkung kann nicht nur angeordnet werden, sie ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (FG Münster Beschluss vom 07. Januar 2011 9 Ko 3643/20, juris, Rz. 15; BFH-Beschluss vom 18. Januar 2017 IV S 8/16, BFH/NV 2017, 479, Rz. 11; Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 66 GKG, Rz. 122, m.w.N.), d.h., es ernstlich zweifelhaft ist, dass der Antragsteller durch ihn nicht in ihren Rechten verletzt ist, oder aber bei offener Rechtslage, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, juris, Rz. 1) oder unzumutbare Härte zur Folge hätte (vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 98).

    a) Der Erinnerungsführer und ebenso derjenige, der die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Erinnerung begehrt, hat, wenn die Erinnerung / der Antrag verworfen oder abgewiesen wird, die gerichtlichen Auslagen zu tragen (vgl. Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 21, später nicht mehr kommentiert; vgl. Hartmann, Kostengesetze online, 3. Lfg., § 66 GKG, Rz. 48; vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 105; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 66 GKG, Rz. 125; a.A. Morsch in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 261. Lfg., § 135 FGO, Rz. 12; a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686) und sie zu erheben sind (vgl. Schneider, Gerichtskosten nach dem GNotKG, 2. Aufl., S. 127; vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 105).

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.02.2017 - 3 KO 137/17

    Zur aufschiebenden Wirkung im Erinnerungsverfahren gem. §§ 66 GKG - Maßgeblicher

    Die aufschiebende Wirkung ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz 684), d.h., es ernstlich zweifelhaft ist, dass die Antragstellerin durch ihn nicht in ihren Rechten verletzt ist, oder bei offener Rechtslage, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris).

    Sie ist trotz der Gerichtsgebührenfreiheit gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG erforderlich, weil gerichtliche Auslagen erhoben werden können (a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz 686).

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 KO 169/19

    Erinnerungsverfahren als kontradiktorisches Verfahren - Ermessen bei der

    Die aufschiebende Wirkung kann nicht nur angeordnet werden, sie ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 66 GKG , Rz. 122, m.w.N.; unscharf Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 66 GKG, Rz. 44: Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Erinnerung), d.h., es ernstlich zweifelhaft ist, dass der Antragsteller durch ihn nicht in ihren Rechten verletzt ist, oder aber bei offener Rechtslage, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris) oder unzumutbare Härte zur Folge hätte (vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 98).

    a) Der Erinnerungsführer und ebenso derjenige, der die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Erinnerung begehrt, hat nämlich, wenn die Erinnerung / der Antrag verworfen oder abgewiesen wird, die gerichtlichen Auslagen zu tragen (vgl. Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 21, in der 4. Aufl. nicht mehr kommentiert; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 66 GKG, Rz. 48; Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 105; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 66 GKG, Rz. 125; a.A. Ratschow in Gräber, FGO, 8. Aufl., § 135, Rz. 14; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 236. Lfg., § 135 FGO, Rz. 12; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, 146. Lfg., § 135 FGO, Rz. 2), da gerichtliche Auslagen erhoben werden können (so auch seine gegenteilige Aussage in Gosch, AO/FGO, § 135 FGO, 143. Lfg., Rz. 18, 19 und 25, für den Fall des Vorliegens von Auslagen einschränkend Brandt in Gosch, AO/FGO, 143. Lfg., vor §§ 135 - 149 FGO, Rz. 50; vgl. Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl., § 66 GKG, Rz. 43; a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686) und zu erheben sind (vgl. Schneider, Gerichtskosten nach dem GNotKG, 2. Aufl., S. 127; vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 57 FamGKG, Rz. 105; vgl. Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, §§ 127-130, 120. Akt.,).

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2015 - 3 KO 964/15

    Streitwertbestimmung für die Festsetzung der vorläufigen Verfahrensgebühr

    Die aufschiebende Wirkung ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684) oder bei offener Rechtslage, wenn die Vollstreckung für den Antragsteller eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris).

    Sie ist trotz der Gerichtsgebührenfreiheit gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG erforderlich, weil gerichtliche Auslagen erhoben werden können (a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686).

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.07.2015 - 3 KO 806/15

    Streitwertbestimmung für die Festsetzung der vorläufigen Verfahrensgebühr

    Die aufschiebende Wirkung ist in Anlehnung an den Maßstab des § 69 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 2 Sätzen 2 und 3 FGO anzuordnen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 684) oder bei offener Rechtslage, wenn die Vollstreckung für den Antragsteller eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris).

    Sie ist trotz der Gerichtsgebührenfreiheit gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG erforderlich, weil gerichtliche Auslagen erhoben werden können (a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686).

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 3 KO 962/15

    Streitwertbestimmung für die Festsetzung der vorläufigen Verfahrensgebühr

    Sie ist trotz der Gerichtsgebührenfreiheit gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG erforderlich, weil gerichtliche Auslagen erhoben werden können (a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686).
  • LSG Bayern, 13.03.2013 - L 15 SF 55/13

    Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen die

    Von ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes ist erst dann auszugehen, wenn ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 01.12.2012, Az.: 4 A 866/10, vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09, und vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09; a.A. Sächsisches FG, Beschluss vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, das in dieser Entscheidung bereits eine offene Rechtslage ausreichen lässt).
  • LSG Bayern, 16.04.2013 - L 15 SF 74/13

    Ist die Erinnerung gegen den Kostenansatz mit Beschluss vom gleichen Tag als

    Von ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Kostenansatzes ist erst dann auszugehen, wenn ein Erfolg der Erinnerung überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 21.04.2010, Az.: 3 Ko 531/10; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 01.12.2012, Az.: 4 A 866/10, vom 24.06.2009, Az.: 5 B 303/09, und vom 30.03.2009, Az.: 5 B 281/09; a.A. Sächsisches FG, Beschluss vom 13.11.2009, Az.: 3 Ko 1557/09, das in dieser Entscheidung bereits eine offene Rechtslage ausreichen lässt).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 3 KO 1255/15

    Erinnerungsverfahren gegen Gerichtskostenansatz - Befugnis der Staatskasse zur

    Eine Kostengrundentscheidung wäre an sich trotz der Gerichtsgebührenfreiheit gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG erforderlich, weil der Erinnerungsführer, wenn die Erinnerung verworfen oder zurückgewiesen wird, die gerichtlichen Auslagen zu tragen hat (vgl. Klüsener in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., 2014, § 57 FamGKG, Rz. 21; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., 2014, § 66 GKG, § Rz. 48; vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., 2017, § 57 FamGKG, Rz. 105; vgl. Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., 2017, § 66 GKG, Rz. 125; a.A. Ratschow in Gräber, FGO, 8. Aufl., § 135, Rz. 14 ; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 236. Lfg., § 135 FGO, Rz. 12; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, 146. Lfg., § 135 FGO, Rz. 2), weil gerichtliche Auslagen erhoben werden können (so auch seine gegenteilige Aussage in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 135 FGO, 134. Lfg., Rz. 18 und 25, für den Fall des Vorliegens von Auslagen einschränkend Brandt in Beermann/Gosch, AO/FGO, 134. Lfg., vor §§ 135 - 149 FGO, Rz. 50; vgl. Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 3. Aufl., 2014, § 66 GKG, Rz. 43; a.A. Sächsisches OVG Beschluss vom 01. Februar 2012 4 A 866/10, nachgewiesen bei juris; a.A. womöglich auch Just, Kostenverfahren in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rz. 686) oder besser: zu erheben sind (vgl. Schneider, Gerichtskosten nach dem GNotKG, 2. Aufl., 2016, S. 127; vgl. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., 2017, § 57 FamGKG, Rz. 105; vgl. Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, 117. Akt., August 2017).
  • LSG Thüringen, 17.11.2015 - L 6 SF 1127/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anforderung von Gerichtskosten

    Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Senats und kommt in Betracht, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenansatzes ernstlich zweifelhaft ist (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2015 - 3 KO 964/15, nach juris) oder bei offener Rechtslage, wenn die Vollstreckung für den Antragsteller eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 01. Februar 2012 - 4 A 866/10, nach juris).
  • VG München, 12.05.2016 - M 1 M 16.1483

    Erinnerung gegen Ansatz von Kopierkosten für fehlende Mehrfertigungen

  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31250

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Erinnerung gegen

  • VG München, 17.07.2012 - M 7 M 12.2883
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